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Kennen Sie Kinderkosmetik?

Berichte über Schminkspielzeug für Kinder haben in letzter Zeit hitzige Diskussionen ausgelöst. Bekanntlich erfreuen sich einige dieser Produkte, darunter Lidschatten, Rouge, Lippenstift und Nagellack, großer Beliebtheit. Viele dieser Produkte werden von Spielzeugherstellern produziert und sind ausschließlich zum Bemalen von Puppen und anderen Gegenständen bestimmt. Sie unterliegen nicht den Kosmetikbestimmungen. Werden sie jedoch missbraucht, bergen sie erhebliche Sicherheitsrisiken.

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1. Spielzeugschminke für Kinder darf nicht als Kinderkosmetik verwendet werden.

Kosmetika und Spielzeug sind zwei unterschiedliche Produktkategorien. Gemäß der „Verordnung zur Überwachung und Verwaltung von Kosmetika“ bezeichnet der Begriff „Kosmetik“ Produkte der täglichen chemischen Industrie, die durch Einreiben, Aufsprühen oder ähnliche Methoden auf Haut, Haare, Nägel, Lippen und andere Körperoberflächen aufgetragen werden, um zu reinigen, zu schützen, zu verschönern oder zu verändern. Die Einstufung eines Produkts als Kosmetikum erfolgt daher anhand der Anwendungsart, des Anwendungsortes, des Verwendungszwecks und der Produkteigenschaften.

Spielzeug-Veredelungsprodukte, die ausschließlich auf Puppen und anderem Spielzeug angewendet werden, gelten nicht als Kosmetika und unterliegen den entsprechenden Vorschriften für Spielzeug und andere Produkte. Erfüllt ein Produkt die Definition von Kosmetika, so gilt es unabhängig davon, ob es allein oder zusammen mit anderen Produkten wie Spielzeug verkauft wird, als Kosmetikprodukt. Kinderkosmetikprodukte sollten auf der Verkaufsverpackung mit entsprechenden Hinweisen oder Abbildungen versehen sein, die Kindern signalisieren, dass sie diese bedenkenlos verwenden können.

2. Kinderkosmetik ≠ Kinder-Make-up

Die „Verordnung zur Überwachung und Verwaltung von Kinderkosmetik“ definiert Kinderkosmetik eindeutig als Kosmetikprodukte, die für Kinder unter 12 Jahren (einschließlich 12-Jährige) geeignet sind und reinigende, feuchtigkeitsspendende, erfrischende und sonnenschützende Eigenschaften besitzen. Gemäß den „Klassifizierungsregeln und dem Klassifizierungskatalog für Kosmetika“ der staatlichen Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde dürfen Kosmetikprodukte für Kinder von 3 bis 12 Jahren Aussagen zur Verschönerung und Make-up-Entfernung enthalten, während Kosmetikprodukte für Säuglinge von 0 bis 3 Jahren auf Reinigung, Feuchtigkeitspflege, Haarpflege, Sonnenschutz, Beruhigung und Erfrischung beschränkt sind. Kinder-Make-up zählt zu den Kosmetikprodukten zur Verschönerung, die für Kinder von 3 bis 12 Jahren geeignet sind.

3. Säuglinge unter 3 Jahren sollten keine Kosmetika verwenden.

Gemäß den von der staatlichen Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde herausgegebenen „Klassifizierungsregeln und dem Klassifizierungskatalog für Kosmetika“ fallen Kosmetika für Säuglinge und Kleinkinder unter 3 Jahren nicht unter die Kategorie „Farbkosmetik“. Daher ist es illegal, wenn auf dem Etikett eines Kosmetikprodukts angegeben ist, dass es für Säuglinge und Kleinkinder unter 3 Jahren geeignet ist.

Im Vergleich zu Erwachsenen ist die Hautbarriere von Kindern unter 12 Jahren (einschließlich), insbesondere von Säuglingen unter 3 Jahren, noch nicht vollständig ausgereift. Sie reagieren empfindlicher auf Reize durch Fremdstoffe und sind daher anfälliger für Hautschäden. Produkte wie Spielzeug-Lippenstifte und -Rouge, die nach allgemeinen Spielzeugnormen hergestellt werden, können Substanzen enthalten, die nicht als kosmetische Rohstoffe geeignet sind, darunter Farbstoffe mit relativ hohem Sicherheitsrisiko. Diese können die Haut von Kindern reizen. Darüber hinaus können solche Spielzeug-Schminkartikel einen erhöhten Gehalt an Schwermetallen, wie beispielsweise Blei, aufweisen. Die Aufnahme von überschüssigem Blei kann verschiedene Körpersysteme schädigen und beispielsweise die geistige Entwicklung von Kindern beeinträchtigen.

4. Wie sollte die richtige Kinderkosmetik aussehen?

Schauen Sie sich die Zutaten an.Die Rezeptur von Kinderkosmetik sollte dem Prinzip „Sicherheit geht vor, Wirksamkeit ist notwendig, minimale Inhaltsstoffe“ folgen. Produkte ohne Duftstoffe, Alkohol und Farbstoffe minimieren das Risiko von Hautreizungen bei Kindern. Viele Kosmetikhersteller produzieren mittlerweile chemikalienfreie Kinderprodukte. Diese Produkte bestehen aus natürlichen, ungiftigen Inhaltsstoffen und sind daher sicher für die empfindliche Haut von Kleinkindern.

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Schauen Sie sich die Etiketten an.Die Kennzeichnung von Kinderkosmetikprodukten sollte alle Inhaltsstoffe usw. enthalten und Hinweise wie „Vorsicht“ oder „Warnung“ sowie Warnhinweise wie „Nur unter Aufsicht von Erwachsenen verwenden“ auf der sichtbaren Seite der Verkaufsverpackung aufweisen. Die Kennzeichnung „Lebensmittelqualität“ sollte keine Wörter wie „essbar“ oder Abbildungen von Lebensmitteln enthalten.

Waschbar. Weil sie sanfter zur Kinderhaut sind und weniger Zusatzstoffe enthalten. Kinderhaut ist besonders empfindlich. Daher sollten alle Kinderkosmetikprodukte abwaschbar und leicht zu entfernen sein, um Hautreizungen zu minimieren.

Kinder brauchen unseren Schutz, aber gleichzeitig haben sie Freiheit. Als traditionsreicher Kosmetikhersteller produzieren wir ausschließlich sichere Kosmetikprodukte, egal ob für Erwachsene oder Kinder.


Veröffentlichungsdatum: 08.06.2023